Beglaubigungen
Auf Wunsch kann die Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen vom Gericht bestellten und beeidigten Übersetzer amtlich beglaubigt werden. Das bedeutet, dass die Übersetzung von einem für die jeweilige Sprache vom Bundesland vereidigten Übersetzer angefertigt und/oder überprüft wird. Mit seinem Stempel bestätigt der Übersetzer die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung. Eine Beglaubigung der Übersetzung ist zum Beispiel bei Urkunden, Zeugnissen und Verträgen erforderlich, wenn diese für amtliche Zwecke benötigt werden.
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